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Telefon +49157 30684839

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Feinmacher Umzüge Aachen

(Akomeah&Onasaka)

(+049) 15730684839

Feinmacher.umzuege@hotmail.com

Triererstraße 172, 52078 Aachen

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Feinmacher Umzüge Aachen(Akomeah&Onasaka) und den Kund:innen im Zusammenhang mit sämtlichen angebotenen Dienstleistungen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf, jedoch nicht ausschließlich, folgende Dienstleistungen:

Umzugsdienstleistungen:

Transport von Möbeln und Haushaltsgegenständen von einem Standort zum anderen.

Ein- und Auspacken von Gegenständen während des Umzugs.

Montage- und Demontagearbeiten:

Ab- und Aufbau von Möbeln, soweit dies im Zusammenhang mit dem Umzug steht.

Transportdienstleistungen:

Transport von Waren und Gütern im Rahmen von gewerblichen Transportaufträgen.

Zusätzliche Dienstleistungen:

Bereitstellung von Verpackungsmaterialien.

Möbel- und Umzugsberatung.

 Leistungen
2.1. Das Umzugsunternehmen erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
2.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie das Umzugsunternehmen den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
2.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.
2.4. Das Personal des Umzugsunternehmen ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Monteur, Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Umzugsunternehmen oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet das Umzugsunternehmen nur für sorgfältige Auswahl.

  1. Beiladungstransport
    Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
  1. Beauftragung Dritter
    Das Umzugsunternehmen kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.
  1. Weisungen und Mitteilungen
    Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.
  1. Nachprüfung durch den Absender
    Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
  1. Stornierung

Stornierungen eines Auftrags müssen schriftlich erfolgen, um Klarheit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Die Stornierung kann per E-Mail an [Kontakt-E-Mail-Adresse] oder postalisch an [Unternehmensadresse] erfolgen. Die schriftliche Stornierung sollte folgende Angaben enthalten:

Auftragsnummer:

Bitte geben Sie die eindeutige Auftragsnummer an, um eine schnelle Identifikation zu ermöglichen.

Kontaktinformationen:

Vollständiger Name und Kontaktdaten des/der Auftraggebers/in für eventuelle Rückfragen.

Stornierungsgrund:

Eine kurze Erläuterung des Grundes für die Stornierung erleichtert die Bearbeitung und ermöglicht dem Unternehmen, etwaige Verbesserungen vorzunehmen.

Datum der Stornierung:

Das genaue Datum der Stornierung sollte angegeben werden, um die Einhaltung eventueller Fristen zu überprüfen.

Die schriftliche Stornierung muss innerhalb der festgelegten Frist erfolgen, um die kostenfreie Stornierung gemäß den in Abschnitt 2 dieser AGBs genannten Bedingungen zu ermöglichen. Stornierungen, die nicht schriftlich eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Nach Erhalt der schriftlichen Stornierung wird das Unternehmen die Stornierung prüfen und den/die Auftraggeber:in entsprechend benachrichtigen.

  1. Haftungsausschluss

8.1 Fehler der Kund:innen

Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Fehler der Kund:innen. Sollte ein/e Kund:in auf seinen/ihren Wunsch bestehen, wir ihm/ihr jedoch vorab von möglichen Schäden warnen und davon abraten, übernimmt das Unternehmen keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen.

  1. Zahlungsbedingungen

9.1 Fälligkeit und Verzugszinsen

Privatkunden zahlen nach Erbringung der Leistung in bar. Wenn Privatkunden überweisen möchten, müssen sie 7 Tage vor dem Termin 50% des Auftragswertes anzahlen und haben 7 Tage nach der Leistung Zeit, die restlichen 50% zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung behält sich das Unternehmen das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.

9.2 Zurückhaltungsrecht

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die erbrachte Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Dieses Zurückhaltungsrecht erstreckt sich auf sämtliche Leistungen, die im Rahmen des Auftrags erbracht wurden. Die Zurückhaltung erfolgt bis zur Begleichung aller ausstehenden Zahlungen. Nach vollständiger Zahlung wird dem/der Auftraggeber:in der volle Zugang zu den erbrachten Dienstleistungen gewährt.

  1. Trinkgelder

Das Wohlwollen und die Zufriedenheit unserer Kund:innen sind uns ein besonderes Anliegen. Als Ausdruck Ihrer Zufriedenheit besteht die Möglichkeit, Trinkgelder zu geben. Diese sind jedoch nicht in der Rechnung enthalten und werden direkt an die Mitarbeiter:innen weitergegeben.

Trinkgeldrichtlinien:

Freiwilligkeit:

Die Entscheidung, Trinkgelder zu geben, liegt vollständig im Ermessen der Kund:innen. Es besteht keinerlei Verpflichtung zur Zahlung von Trinkgeldern.

Direkte Weitergabe:

Trinkgelder werden direkt an die Mitarbeiter:innen weitergeleitet und fließen nicht in die geschäftlichen Abrechnungen des Unternehmens ein.

Barzahlung:

Trinkgelder können in bar an die Mitarbeiter:innen übergeben werden. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder nicht weitergeleitete Trinkgelder, die nicht direkt an die Mitarbeiter:innen übergeben wurden.

Missverständnisse vermeiden:

Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir, Trinkgelder direkt an die Mitarbeiter:innen zu überreichen. Falls Unsicherheiten oder Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um für Klarheit zu sorgen.

Das Unternehmen schätzt die Anerkennung durch Trinkgelder, sieht diese jedoch als freiwillige Geste der Kund:innen. Wir legen großen Wert auf Transparenz und möchten sicherstellen, dass die Kund:innen sich in Bezug auf Trinkgelder wohl fühlen und mögliche Unsicherheiten vermieden werden.

  1. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den zwischen dem Unternehmen und den Kund:innen geschlossenen Verträgen gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens FeinMacher Umzüge. Diese Regelung findet Anwendung, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.2 Unwirksamkeit von Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.3 Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Formalitäten und Zeitvorgaben

12.1 Wertersatz durch Transportversicherung

Nach Zustimmung des Kostenvoranschlags durch die Kund:innen wird im nächsten Schritt eine schriftliche Auftragsbestätigung versandt. Diese dient als Vertragsschluss und umfasst alle genannten Vereinbarungen, einschließlich dieser AGBs.

12.2 Fristen und Meldepflicht für Schäden

Damit die Meldung von Schäden effizient und gerecht abgewickelt werden kann, beachten Sie bitte die folgenden Schritte und Fristen:

Wertersatz durch Transportversicherung:

Unsere Transportversicherung erstattet den Wert des betroffenen Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadenseintritts, basierend auf seinem in der Regel gebrauchten Zustand, und nicht den Neuwert.

Beachtung der Fristen:

Bitte beachten Sie die festgelegten Fristen für Schadenmeldungen. Schäden, die nicht innerhalb dieser Fristen gemeldet werden, können nicht mehr berücksichtigt werden, und Haftungsansprüche verfallen.

Schnelle Schadenmeldung:

Wir empfehlen dringend, Schäden unverzüglich zu melden. Sobald Ihr Umzugsgut in der neuen Wohnung steht, überprüfen Sie bitte Ihre Möbel und Einrichtungsgegenstände auf Schäden. Stellen Sie sicher, dass alles vollständig und unversehrt ist. Wir empfehlen Ihnen, Fotos von den Schäden anzufertigen.

Schriftliche Meldung gemäß § 451f HGB:

Um Ihre Haftungsansprüche gemäß § 451f HGB zu wahren, bitten wir darum, sämtliche Schäden schriftlich an unser Umzugsunternehmen zu melden. Die Meldung sollte detaillierte Bilder und eine umfassende Dokumentation enthalten. Dabei ist es essenziell, Bilder der betroffenen Möbel sowie des Treppenhauses vor und nach dem Transport beizufügen.

Meldung von offenen Schäden:

Offensichtliche Schäden an nicht verpacktem Umzugsgut müssen entweder am Tag des Umzugs oder spätestens am Tag danach gemeldet werden.

Meldung von verdeckten Schäden:

Schäden, die erst später bemerkt werden, müssen uns innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Umzugsguts gemeldet werden.

  1. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders

13.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
13.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Umzugsunternehmen nicht verpflichtet.

13.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Umzugsunternehmen rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.

13.4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kunden, die bei einem Umzug beim Tragen oder Helfen unterstützen möchten, dies aus freiem Willen und in freundlicher Absicht tun. Obwohl wir die Bereitschaft unserer Kunden, aktiv am Umzugsprozess teilzunehmen, schätzen, raten wir dennoch davon ab. Im Falle von Schäden während des Umzugs können wir nicht uneingeschränkt dafür haften. Daher übernehmen wir keine Verantwortung für eventuelle Schäden an Gegenständen, bei deren Transport Kunden aktiv mitgeholfen haben. Die Ansprüche für diese geholfenen Gegenstände entfallen, da unsere Haftung nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Unsere Erfahrung zeigt, dass bei einer gemeinsamen Mitarbeit am Umzugsgeschehen die Zuordnung von Verantwortlichkeiten im Schadensfall erschwert wird. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, ausschließlich unserem geschulten und versicherten Fachpersonal die Durchführung des Umzugs zu überlassen, um eine reibungslose und abgesicherte Abwicklung zu gewährleisten.

13.5. Die Einhaltung dieser Richtlinien ermöglicht es uns, Ihre Schadenmeldung effizient und gerecht zu bearbeiten. Wir sind bestrebt, den Umzug so reibungslos wie möglich zu gestalten und eine klare Kommunikation in Bezug auf Schadensfälle zu gewährleisten. Bei Fragen oder Unklarheiten zu diesem Prozess stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Zielsetzung ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die Ihre individuellen Bedürfnisse und die Vorgaben unserer AGBs berücksichtigt.

  1. Schäden und Wertgegenstände: Sicherung Ihrer wertvollen Güter

Bei Feinmacher Umzüge liegt uns die Sicherheit Ihrer wertvollen Gegenstände am Herzen. Daher informieren wir Sie umfassend über unsere Schadenregulierungspolitik und den Umgang mit Wertgegenständen.

14.1 Ausschluss bestimmter Schäden

Innerhalb unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) möchten wir darauf hinweisen, dass bestimmte Schäden ausgeschlossen sind. Dazu gehören Schäden, die durch äußere Einflüsse wie starken Schneefall, Regen oder andere Naturereignisse sowie durch Unfälle verursacht werden. Weiterhin werden keine Entschädigungen für besonders wertvolle oder fragile Gegenstände geleistet, darunter fallen:

Pflanzen

Tiere

Alte Holzmöbel mit starker Abnutzung

Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck, Edelmetalle und Bargeld

Hochpreisige Elektrogeräte

14.2 Empfehlungen zur Sicherheit Ihrer Wertgegenstände

Aus Gründen der Sicherheit und des Werterhalts Ihrer wertvollen Güter empfehlen wir Ihnen dringend, teure Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck oder hochpreisige Elektrogeräte nicht durch unser Umzugsunternehmen transportieren zu lassen. Stattdessen raten wir dazu, sich persönlich um den Transport solcher Gegenstände zu kümmern.

14.3 Zusätzliche Versicherungsoptionen

Für den Transport gesonderter Möbelstücke oder besonders wertvoller Gegenstände bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese zusätzlich gegen einen Aufpreis zu versichern. Dadurch können Sie eine zusätzliche Sicherheit für Ihre wertvollen Besitztümer gewährleisten.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie uns explizit auf diese Zusatzversicherungsmöglichkeiten ansprechen müssen. Sollten Sie diese nicht erwähnen, gilt der Umzug als normaler Umzug ohne zusätzliche Versicherung. Im Falle von Schäden an nicht versicherten Gegenständen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Diese transparente Informationspolitik soll Ihnen dabei helfen, fundierte Entscheidungen in Bezug auf den Transport Ihrer wertvollen Güter zu treffen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Fragen rund um Ihre Umzüge behilflich zu sein und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.

  1. Haftung bei Eigenverpackung der Kund:innen

15.1 Möbelabmessungen und Treppenpassage und Eingänge

Bei Feinmacher Umzüge legen wir größten Wert auf einen reibungslosen und sicheren Umzugsprozess. Im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) möchten wir auf die Bedeutung einer sorgfältigen Planung im Zusammenhang mit der Möbelbeförderung und der Treppenpassage und Eingänge hinweisen.

Möbelabmessungen und Überprüfung:

Vor jedem Umzug unternehmen wir gemeinsam mit Ihnen Schritte, um sicherzustellen, dass Ihre Möbel problemlos durch die Treppen an den Start- und Zieladressen passen. Wir empfehlen Ihnen dringend, alle erforderlichen Messungen und Überprüfungen vorzunehmen, um Engpässe oder Hindernisse rechtzeitig zu erkennen.

Meldepflicht für problematische Treppenpassage und Eingänge:

Bitte beachten Sie, dass es Ihre Verantwortung als Kunde ist, die Treppen an den Start- und Zieladressen auf Passierbarkeit zu prüfen. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie uns umgehend darüber informieren müssen, wenn die Passierbarkeit durch die Treppen oder in Eingänge in Frage gestellt wird.

16.2 Maßnahmen im Falle problematischer Treppenpassagen und Eingänge

Sollten Sie Probleme mit der Passierbarkeit der Treppen oder Eingänge feststellen, ergreifen wir folgende Maßnahmen:

Möbelliftarrangements:

Bei Zweifeln an der Passierbarkeit setzen wir Maßnahmen ein, um eine reibungslose Beförderung sicherzustellen. Dies kann die Organisation eines Möbellifts beinhalten.

Verpflichtung zur sofortigen Meldung:

Es ist Ihre Verpflichtung, uns umgehend zu informieren, wenn die Passierbarkeit durch die Treppen in Eingängen in Frage gestellt wird. Sollten Sie diese Meldepflicht versäumen und es dennoch zu Schäden am Treppenhaus oder Eingänge an den Möbeln kommen, können wir keine Haftungsansprüche in diesem Zusammenhang übernehmen.

Die Einhaltung dieser Richtlinien dient sowohl Ihrem eigenen Interesse als auch der Sicherstellung eines effizienten und professionellen Umzugsprozesses. Ihre Kooperation ermöglicht es uns, den bestmöglichen Service zu bieten und gleichzeitig potenzielle Schäden zu vermeiden. Bei Fragen oder Unklarheiten zu diesem Prozess stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Zielsetzung ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die Ihre individuellen Bedürfnisse und die Vorgaben unserer AGBs berücksichtigt.

  1. Lagerung
    Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
    17.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Umzugsunternehmen darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen.
    17.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
    17.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.
    17.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird.
    17.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslagerungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen.
    17.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt.
    17.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.
    17.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen.
    17.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat.
    17.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
    17.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt.
    17.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt.
    17.10. Bei Verträgen mit anderen als Verbrauchern gelten die ALB (Allgemeine Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports) als vereinbart. Diese sind auf www.amoe.de/ALB  abrufbar.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort: Der Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz von Feinmacher Umzüge, wie auf der Vorderseite dieses Vertrags angegeben.

Gerichtsstand bei Kaufleuten: Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten das Amts- bzw. Landgericht am Sitz von Feinmacher Umzüge, wie auf der Vorderseite dieses Vertrags angegeben.

Datenschutz

  1. **Allgemein:**

Feinmacher Umzüge wird personenbezogene Daten der Kund:innen und gegebenenfalls der autorisierten Fahrer verarbeiten, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder sich aus einem berechtigten Interesse im Rahmen der Umzugsdienstleistungen ergibt. Bezüglich Ihres Auskunftsrechts und weiterer Rechte verweisen wir auf unsere Datenschutzinformationen und -erklärung, die dem Umzugsvertrag als Anlage beigefügt ist.

  1. Der Umzugsunternehmen verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer-und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
  1. b) Die gespeicherten Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Umzug verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  1. c) Im Falle falscher Angaben bei der Anmietung, verspäteter Rückgabe des gemieteten Umzugsguts oder nicht eingelöster Zahlungsmittel behält sich Feinmacher Umzüge das Recht vor, personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an Dritte weiterzuleiten.
  1. d) Wir weisen darauf hin, dass wir Ortungs- und Trackingsysteme in unseren Fahrzeugen verwenden. Diese können zur Feststellung des Standorts des Umzugsguts in Fällen wie Diebstahlverdacht, verspäteter Rückgabe, Verdacht auf Unterschlagung, Unfällen oder Pannen eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Erklärungen.

19.2 . **Weitere Informationen zur Datenverarbeitung:**

  1. a) Personenbezogene Daten werden erhoben und gespeichert, soweit dies zur Erbringung unserer vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
  1. b) Ihre Zahlungsdaten werden je nach gewähltem Zahlungsmittel an den entsprechenden Zahlungsdienstleister übermittelt. Die Verantwortung für Ihre Zahlungsdaten liegt beim Zahlungsdienstleister.
  1. c) Im Falle des Verdachts einer Strafanzeige oder Ordnungswidrigkeit können vertragsbezogene Daten an die zuständige Behörde weitergegeben werden. Dies betrifft Ihre Personalien sowie Daten zum Nutzungszeitraum und zum genutzten Umzugsgut einschließlich Kennzeichen.
  1. d) Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Dies betrifft auch deren Herkunft sowie die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben wurden. Sie können auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen.
  1. e) Während der Nutzung des gemieteten Umzugsguts kann es vorkommen, dass dieses bauart- und nutzungsbedingte Daten erhebt und speichert. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Handbuch des Umzugsguts, das Ihnen auf Wunsch vor der Anmietung zur Verfügung gestellt wird.
  1. f) Feinmacher Umzüge speichert keine im Rahmen des Vertrags erhobenen Daten im gemieteten Umzugsgut. Jegliche Eingabe von Daten ins Umzugsgut liegt in der Verantwortung des Kund:innen. Vor der Eingabe personenbezogener Daten informieren Sie sich bitte im Handbuch des Umzugsguts über die Speicherungs- und Löschmöglichkeiten.
  1. g) Während der ordnungsgemäßen Nutzung des gemieteten Umzugsguts erfolgt keine Überwachung des Standorts durch Feinmacher Umzüge. In wichtigen Fällen, insbesondere gemäß Absatz d dieses Abschnitts, behält sich Feinmacher Umzüge jedoch das Recht vor, den Standort des Umzugsguts zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche festzustellen, beispielsweise durch den Einsatz technologischer Mittel wie GPS-Sender.
  1. h) Der Kund:in ist verpflichtet sicherzustellen, dass kein Missbrauch im Rahmen der Nutzung des gemieteten Umzugsguts erfolgt. Jeglicher Zugriff auf Daten Dritter ist untersagt. Sollte dem Kund:in ein solcher Zugriff bekannt werden, informiert er Feinmacher Umzüge umgehend.
  2. Sonstiges

Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Die EU stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE.

20.2. Schlussbemerkungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit zwischenzeitlich verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Feinmacher Umzüge Aachen

(Akomeah&Onasaka)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Schildern durch Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)

  • 1 Geltungsbereich

Die Vermietung von Schildern gleich welcher Art durch Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sofern der Kunde als Unternehmer tätig ist, also bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten kommen nur dann zur Geltung, wenn Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  diesen abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt, im Übrigen wird diesen widersprochen.

  • 2 Reservierung und Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann die von ihm gewünschten Schilder entweder online unter der Internetadresse www.Feinmacher-umzuege.de oder telefonisch reservieren, um eine Bereitstellung an dem gewünschten Termin zu gewährleisten. Eine Reservierung ist in jedem Falle erforderlich. Neben der Reservierung der Schilder zur Abholung an einem unserer Standorte mit Terminvereinbarung bieten wir auch eine Selbstabholung an 365 Tagen/Jahr von 05.00 Uhr bis 23:00 Uhr an. Die Selbstabholung kann leider noch nicht an allen Standorten angeboten werden.

(2) Die Reservierung zur Abholung an einem unserer Standorte mit Terminvereinbarung läuft wie folgt ab: Zur Reservierung muss der Kunde zunächst auswählen, in welcher Stadt die Schilder abgeholt und zurück gebracht werden sollen. Eine Rückgabe muss stets an der Abholstelle erfolgen. Die möglichen Abholtermine werden dem Kunden per mail oder Telefonisch mitgeteilt. Bei Auswahl der Abholzeit und der Rückgabezeit ist die Eingabe des Namens, der Telefonnummer und einer E-Mail Adresse sowie die Anzahl der benötigen Schilder notwendig, um die Reservierung abschließen zu können. Nach dem Absenden der Reservierung erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung oder Auftragsbestätigung.

Die Reservierung ist für den Kunden zunächst unverbindlich. Holt der Kunde die Schilder bis spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin vor Ort nicht ab, entfällt die Reservierung und Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  kann die Schilder anderweitig vergeben.

Der Mietvertrag kommt erst durch Abholung der Schilder vor Ort zustande oder durch das Aufstellen von uns bei Beauftragung. Bei Abholung ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Mietkaution sowie den Mietpreis in Bar zu entrichten. Die Mietkaution wird dem Kunden nach erfolgter vollständiger und mangelfreier Rückgabe der ausgeliehenen Schilder zurück erstattet.

(3) Die Reservierung bei Selbstabholung 365 Tage/Jahr von 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr läuft wie folgt ab: Bei der Reservierung muss der Kunde seinen Vor- und Zunamen, bei Bedarf eine Rechnungsanschrift und eine Mobilfunknummer angeben. Die angegebene Mobilfunknummer dient zur Öffnung des Containers, in dem die Schilder gelagert sind und muss daher korrekt angegeben werden.

Weiter ist die Angabe einer E-Mail Adresse, die Anzahl der gewünschten Halteverbotsschilder sowie das Datum der Abholung und Rückgabe anzugeben. Der Mietpreis und die Kautionshöhe werden dem Kunden in der Folge verbindlich angezeigt. Die Reservierung wird verbindlich, in dem der Kunde die Auftragsbestätigung erhalten hat.

Nach dem Absenden der Reservierung erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung oder Auftragsbestätigung per E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung. Die Zahlung kann entweder per Überweisung, per PayPal, per Kreditkarte, per Lastschrift oder Sofort-Überweisung erfolgen. Bei Zahlung per Überweisung muss die Gutschrift spätestens drei Werktage vor dem Abholtermin der Schilder auf dem Konto der Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  eingegangen sein.

Die für den Kunden verbindliche Reservierung zur Selbstabholung ist nur bis zu dem Zeitpunkt der Zuteilung der Schilder stornierbar. Die Zuteilung erfolgt – die ordnungsgemäße Zahlung des Mietpreises und der Mietkaution vorausgesetzt – am Tag vor der Abholung um 24:00 Uhr. Die kostenfreie Stornierung einer Reservierung zur Selbstabholung ist daher nur bis 23:59 Uhr am Tag vor dem Abholtag möglich. Eine später bei Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) eingehende Stornierung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der Miete.

Der Mietvertrag kommt bei Reservierung zur Selbstabholung mit dem Absenden der Zahlungsaufforderung an den Kunden durch Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) zustande. Die Mietkaution wird dem Kunden nach erfolgter vollständiger und mangelfreier Rückgabe der ausgeliehenen Schilder über die bei Zahlung ausgewählte Zahlungsart zurück erstattet.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er bei Abholung und Rückgabe der Schilder verpflichtet ist, den Container von Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) nach dem Verlassen durch den hierfür gekennzeichneten Druckknopf zu schließen. Im Falle des Verlassens des Containers ohne dessen Schließung haftet der Kunde Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  für den hieraus entstehenden Schaden.

(4) Vermieter und damit Vertragspartner des Kunden ist unabhängig vom Abhol- und Rückgabeort und unabhängig von der Art des Abschlusses des Mietvertrages stets Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)

(5) In den Angaben oder der Werbung von Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  enthaltene oder in Bezug genommene Zeichnungen, Abbildungen oder Maße der Schilder sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich seitens von S Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  im Mietvertrag bestätigt werden.

  • 3 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Ausleihe von Schilder zum Zweck der eigenverantwortlichen Einrichtung eines Halteverbots oder anderweitigen Sperrzustandes auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden. Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  ist an der Vorbereitung und Genehmigung der Einrichtung eines Halteverbotes und an der Aufstellung und dem Abbau der Schilder nicht beteiligt. Der Kunde ist mithin selbst verantwortlich dafür, die für die Einrichtung eines Halteverbots notwendigen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und vorrätig zu halten sowie die Schilder rechtzeitig und verkehrs- sowie standsicher aufzustellen und wieder abzubauen. Näheres hierzu ergibt sich aus § 8. Der Kunde ist zur Abholung der Schilder in den Räumlichkeiten Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) und zur Rückgabe an diesen auf eigene Kosten und Verantwortung verpflichtet.

  • 4 Preise und Zahlung

Sofern die Abholung in einer regulären Station von Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  erfolgt und nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, zahlt der Kunde den Mietpreis inklusive der Mietkaution in Bar bei Übernahme der Schilder. Bei einer Selbstabholung ist der Mietpreis inklusive der Mietkaution vor Abholung der Mietsache an Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  zu entrichten, bei Vorabüberweisung sollte die Zahlung aufgrund der Dauer der Buchung spätestens drei Werktage vor dem Abholtermin ausgeführt werden. Eine Rückerstattung der Mietkaution erfolgt nur bei vollständiger Rückgabe aller ausgeliehenen Schilder in dem bei Ausgabe bestehenden Zustand. Das Fehlen von Teilen, insbesondere Standfüßen oder einzelner Schilder berechtigt die Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  zur Einbehaltung der gesamten Mietkaution.

  • 5 Mietdauer

(1) Eine stillschweigende Verlängerung des zwischen Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  und dem Kunden geschlossenen Mietvertrages bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Schilder ist ausgeschlossen.

(2) Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger Rückgabe den Zeitraum nach der vereinbarten Rückgabe bis zur tatsächlichen Rückgabe mit einem zusätzlichen Mietzins in Rechnung zu stellen oder alternativ Schadensersatz zu verlangen, in beiden Fällen orientiert sich die Höhe an dem vereinbarten Mietzins für die vereinbarte Mietzeit.

(3) Gibt der Kunde die ausgeliehenen Schilder vor vereinbarter Rückgabe an Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  zurück, ist eine vollständige oder anteilige Rückerstattung der bereits gezahlten Miete ausgeschlossen.

(4) Holt der Kunde die reservierten Schilder nicht an dem zur Abholung hinterlegten Tag bei der Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  ab, so bleibt der vereinbarte Rückgabezeitpunkt auch bei einer späteren Abholung unberührt. Eine Verlängerung der Mietzeit ist ohne ausdrückliche Einwilligung der S Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  nicht möglich. Zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses beleibt der Kunde auch bei einer späteren Abholung der Schilder verpflichtet.

  • 6 Lieferumfang / Abnahme und Gefahrübergang

(1) Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  stellt dem Kunden Halteverbotsschilder zur Verfügung, die in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Weitere Zusicherungen bestehen nicht.

(2) Nimmt der Kunde die Schilder in Empfang, geht die Gefahr des Verlustes und der Beschädigung auf den Kunden über. Dem Kunden obliegt ferner stets die Verkehrssicherungspflicht für eine sichere und den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechende Aufstellung der Schilder.

(3) Der Kunde ist selbst verantwortlich für den Transport und die Aufstellung der Schilder ab den Räumlichkeiten Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr). Für die Verladung und das Verschaffen der Schilder und der Fußplatten von den Räumlichkeiten Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) in das Transportahrzeug sowie zurück, ist der Kunde selbst verantwortlich. Auf die hiermit verbundenen Gefahren, insbesondere Verletzungsgefahren und die Gefahr der Beschädigung wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.

  • 7 Eigentum

(1) Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) bleibt stets Eigentümer der verliehenen Schildern. Der Kunde ist nicht berechtigt, die entliehenen Schilder an Dritte weiter zu verleihen, zu verkaufen, an Sicherheit zu übereignen oder sonst wie aus dem Zugriffsbereich Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) zu entfernen. Im Fall von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Schilder hat der Kunde den jeweiligen Gläubiger umgehend über das Eigentum Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) zu informieren und Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) unverzüglich zu unterrichten.

(2) Ein Verbringen der Schilder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist untersagt. Im Fall der Nichtrückgabe der Schilder zu dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt behält Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  sich vor, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten, sofern einer Verlängerung des Mietvertrages durch Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) nicht zugestimmt wurde.

  • 8 Haftung

(1) Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr) haftet nicht dafür, dass der Kunde nach dem Aufstellen der Schilder abschleppen lassen kann.

(2) Sowohl die rechtzeitige Beantragung der Genehmigung zur Einrichtung eines Halteverbotes, als auch die Auswahl der hierfür geeigneten Schilder obliegt allein dem Kunden. Der Kunde ist ferner verpflichtet, in eigener Verantwortung eine Dokumentation in dem erforderlichen Umfang über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Aufstellung der Schilder anzufertigen und diese zu sichern.

(3) Die Aufstellung der Schilder erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  ist nicht verantwortlich für die standsichere Aufstellung der Schilder und auch nicht für die korrekte und rechtskonforme sowie rechtzeitige Aufstellung nach der Straßenverkehrsordnung. Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  ist ferner nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Kunde über eine Genehmigung zur Aufstellung der Schilder verfügt.

(4) Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  übernimmt keine Haftung für durch falsche Aufstellung oder unzureichende Sicherung entstandene Schäden an den Schildern, an dem Eigentum Dritter oder der Allgemeinheit. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Standsicherheit der Schilder bei Windstärken oberhalb von Beauforte 3 nicht gewährleistet ist und eine Aufstellung zu unterbleiben hat.

(5) Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  prüft nicht, ob der Kunde die Schilder zur Aufstellung an der linken oder rechten Straßenseite benötigt. Der Kunde erhält zufällig die gewünschte Anzahl von Schilder und hat in eigenem Interesse bei der Ausgabe darauf zu achten, dass diese Schilder im Hinblick auf die Pfeilrichtung den Zwecken des Kunden gerecht werden.

(6) Im Übrigen gelten folgende Bestimmungen: Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr), deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr), deren gesetzlichen

  • 8 Haftung und Dokumentation

(1) Feinmacher Umzüge übernimmt keine Haftung für Schäden an den Schildern oder Dritten, die nach der Aufstellung der Schilder auftreten, es sei denn, es wurde vorher vertraglich etwas Abweichendes vereinbart.

(2) Die Verantwortung für die Dokumentation über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Aufstellung der Schilder liegt grundsätzlich beim Kunden. Dies schließt ein, dass der Kunde selbst für die ordnungsgemäße Beantragung der Genehmigung zur Einrichtung eines Halteverbots und die Aufstellung sowie den Abbau der Schilder verantwortlich ist, sofern keine anderslautende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde oder ein zusätzlicher Aufpreis für die Erstellung der Dokumentation bezahlt wurde.

(3) Feinmacher Umzüge übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Vandalismus, Naturkatastrophen oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, nachdem die Schilder ordnungsgemäß aufgestellt wurden und die Verantwortung an den Kunden übergegangen ist.

(4) Die Haftung für Sach- oder Personenschäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Schilder oder der Verletzung von Sicherheitsvorschriften entstehen, obliegt ebenfalls dem Kunden, sobald die Schilder ordnungsgemäß aufgestellt wurden und die Verantwortung an ihn übergegangen ist.

**§ 9 Paketoptionen für Halteverbotsservice im Raum Aachen:**

Für unsere Kunden bieten wir verschiedene Paketoptionen für unseren Halteverbotsservice im Raum Aachen an:

➡️ **Unser Halteverbot Pro Service (15m Halteverbot Zone für 7 Tage) im Raum Aachen:**

– Fristgerechte Aufstellung von 2x Halteverbotsschildern, inklusive vorgeschriebener Zusatzschilder.

– Abbau der Halteverbot Zone nach dem Termin.

– Beantragen der Genehmigung.

– Auf- und Abbau.

➡️ **Unser Halteverbot Pro Service Plus (15m Halteverbot Zone für 7 Tage) im Raum Aachen:**

– Fristgerechte Aufstellung von 2x Halteverbotsschildern, inklusive vorgeschriebener Zusatzschilder.

– Abbau der Halteverbot Zone nach dem Termin.

– Beantragen der Genehmigung.

– Auf- und Abbau.

– Protokollerstellung und Dokumentation.

➡️ **Unser Halteverbot Standard Service (15m Halteverbot Zone für 7 Tage) im Raum Aachen:**

– Sie können unsere Schilder mieten und selbst aufstellen.

– Bis zu 7 Tage zur Vermietung.

– Selbstanmeldung.

– Selbstabholung, Aufstellung und Dokumentation.

 Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  haftet dahingegen für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden nur, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen. In einem solchen Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den dreifachen Wert des Mietzinses und auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

(8) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

  • 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für eine Abbedingung der Schriftform. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(2) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort ist der Sitz von Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr).

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Bonn. Feinmacher Umzüge Aachen (Akomeah&OnasakaGbr)  ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen

Feinmacher Umzüge Aachen

(Akomeah&Onasaka)

Datenschutz
Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen sowie innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Akomeah & Onasaka
Feinmacher Umzüge
Triererstraße 172
52078 Aachen
Feinmacher.umzuege@gmail.com

Arten der verarbeiteten Daten

– Bestandsdaten (z.B., Personen-Stammdaten, Namen oder Adressen).
– Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
– Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
– Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
– Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

– Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
– Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
– Sicherheitsmaßnahmen.
– Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Für Nutzer aus dem Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), d.h. der EU und des EWG gilt, sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, Folgendes:
Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO;
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO;
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO;
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Die Rechtsgrundlage für die erforderliche Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Verarbeitung von Daten zu anderen Zwecken als denen, zu denen sie ehoben wurden, bestimmt sich nach den Vorgaben des Art 6 Abs. 4 DSGVO.
Die Verarbeitung von besonderen Kategorien von Daten (entsprechend Art. 9 Abs. 1 DSGVO) bestimmt sich nach den Vorgaben des Art. 9 Abs. 2 DSGVO.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgabenunter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern, gemeinsam Verantwortlichen und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern, gemeinsam Verantwortlichen oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Nutzer eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Daten anderen Unternehmen unserer Unternehmensgruppe offenbaren, übermitteln oder ihnen sonst den Zugriff gewähren, erfolgt dies insbesondere zu administrativen Zwecken als berechtigtes Interesse und darüberhinausgehend auf einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Grundlage.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweizer Eidgenossenschaft) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen oder Unternehmen geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen.

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben entsprechend. den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Änderungen und Aktualisierungen der Datenschutzerklärung

Wir bitten Sie sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.

Google Analytics

Wir setzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC („Google“) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Benutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active).

Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung unseres Onlineangebotes durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere, mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen, uns gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden.

Wir setzen Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt.

Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht oder anonymisiert.

Google AdWords und Conversion-Messung

Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) die Dienste der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, („Google“).

Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active).

Wir nutzen das Onlinemarketingverfahren Google „AdWords“, um Anzeigen im Google-Werbe-Netzwerk zu platzieren (z.B., in Suchergebnissen, in Videos, auf Webseiten, etc.), damit sie Nutzern angezeigt werden, die ein mutmaßliches Interesse an den Anzeigen haben. Dies erlaubt uns Anzeigen für und innerhalb unseres Onlineangebotes gezielter anzuzeigen, um Nutzern nur Anzeigen zu präsentieren, die potentiell deren Interessen entsprechen. Falls einem Nutzer z.B. Anzeigen für Produkte angezeigt werden, für die er sich auf anderen Onlineangeboten interessiert hat, spricht man hierbei vom „Remarketing“. Zu diesen Zwecken wird bei Aufruf unserer und anderer Webseiten, auf denen das Google-Werbe-Netzwerk aktiv ist, unmittelbar durch Google ein Code von Google ausgeführt und es werden sog. (Re)marketing-Tags (unsichtbare Grafiken oder Code, auch als „Web Beacons“ bezeichnet) in die Webseite eingebunden. Mit deren Hilfe wird auf dem Gerät der Nutzer ein individuelles Cookie, d.h. eine kleine Datei abgespeichert (statt Cookies können auch vergleichbare Technologien verwendet werden). In dieser Datei wird vermerkt, welche Webseiten der Nutzer aufgesucht, für welche Inhalte er sich interessiert und welche Angebote der Nutzer geklickt hat, ferner technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung des Onlineangebotes.

Ferner erhalten wir ein individuelles „Conversion-Cookie“. Die mit Hilfe des Cookies eingeholten Informationen dienen Google dazu, Conversion-Statistiken für uns zu erstellen. Wir erfahren jedoch nur die anonyme Gesamtanzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Wir erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

Die Daten der Nutzer werden im Rahmen des Google-Werbe-Netzwerks pseudonym verarbeitet. D.h. Google speichert und verarbeitet z.B. nicht den Namen oder E-Mailadresse der Nutzer, sondern verarbeitet die relevanten Daten cookie-bezogen innerhalb pseudonymer Nutzerprofile. D.h. aus der Sicht von Google werden die Anzeigen nicht für eine konkret identifizierte Person verwaltet und angezeigt, sondern für den Cookie-Inhaber, unabhängig davon wer dieser Cookie-Inhaber ist. Dies gilt nicht, wenn ein Nutzer Google ausdrücklich erlaubt hat, die Daten ohne diese Pseudonymisierung zu verarbeiten. Die über die Nutzer gesammelten Informationen werden an Google übermittelt und auf Googles Servern in den USA gespeichert.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).

Feinmacher Umzüge Aachen

(Akomeah&Onasaka)

Stand seit. 2020-Aktuell

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